Sonntag, Mai 10, 2026
Entsprechend Art.50 Abs. 7 soll das Büro für Künstliche Intelligenz Leitfäden erarbeiten und veröffentlichen, “um die wirksame Umsetzung der Pflichten in Bezug auf die Feststellung und Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte zu erleichtern”. Die EU Kommission erhielt hierzu keinen Auftrag, veröffentlichte am 2026-05-08 trotzdem eine von der Kommission selbst erarbeitete (so die Webseite) Leitlinie im Namen des Büros für Künstliche Intelligenz: Draft Guidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems.
Die Leitlinien sind eine Kommentierungsversion, Kommentierungen können bis 3 Juni abgegeben werden. Der Draft ist nur auf englisch verfügbar. (Siehe Webseite https://digital-stra … gations-under-ai-act)
URLs:
Kommentierungen können unter https://ec.europa.eu … nner/Art50guidelines abgegeben werden.
Freitag, Mai 8, 2026
Laut Mitteilung der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft erzielten die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlament am 7. Mai 2026 eine vorläufige Einigung. Der Vorschlag ist Teil des “Omnibus VII”-Gesetzgebungspakets.
Herausgekommen seien folgende Anpassungen:
- KI-Systeme, die nicht einvernehmliche sexuelle und intime Inhalte oder Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern erzeugen, werden verboten.
- Die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme sollen nun ab dem 2. Dezember 2027 , für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und ab dem 2 August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind, gelten.
- Anbieter müssen KI-Systeme in der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme registrieren, auch wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Systeme nicht als Hochrisikosysteme einzustufen sind.
- Die Vorgabe und der Nachweis der unbedingten Notwendigkeit für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zum Zwecke der Erkennung und Korrektur von Verzerrungen wurden wieder aufgenommen.
- Die Frist für die Einrichtung von KI-Reallaboren durch die auf nationaler Ebene zuständigen Behörden wird bis zum 2. August 2027 verlängert.
- Der Anbietern gewährte Übergangszeitraum für die Umsetzung von Transparenzlösungen für künstlich erzeugte Inhalte wurde von sechs Monaten auf drei Monateverkürzt, als neue Frist wurde der 2. Dezember 2026 festgesetzt.
- Die Zuständigkeiten das Büro für Künstliche Intelligenz wurden konkretisiert. Dabei haben sie Ausnahmen eingeführt, in denen die nationalen Behörden - einschließlich Strafverfolgungsbehörden, Grenzmanagementbehörden, Justizbehörden und Finanzinstitute - zuständig sind.
Ergänzend wurde die Anwendbarkeit der KI-Verordnung eingeschränkt:
- Beim Zusammenspiel der KI-Verordnung mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften (etwa in Bereichen wie Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge, Maschinen und Wasserfahrzeuge) wurde ein Mechanismus eingeführt, der es ermöglicht, Situationen zu lösen, in denen sektorspezifische Rechtsvorschriften auf KI bezogene Anforderungen enthalten, die mit denen der KI-Verordnung vergleichbar sind, indem die Anwendung der KI-Verordnung mit Durchführungsrechtsakten eingeschränkt wird.
- Die Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230, siehe http://data.europa. … eli/reg/2023/1230/oj) wurde von der unmittelbaren Anwendbarkeit der KI-Verordnung ausgenommen.
- Die EU-Kommission erhält die Befugnis, delegierte Rechtsakte im Rahmen der Maschinenverordnung zu erlassen. Damit könnten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf KI-Systeme hinzugefügt werden, die gemäß der KI-Verordnung als hochriskant eingestuft sind.
- Weiterhin wird die Kommission verpflichtet, Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, für die sektorale Harmonisierungsrechtsvorschriften gelten, bei der Einhaltung der Anforderungen bezüglich Hochrisikosystemen so zu unterstützen, dass der Aufwand, der ihnen dadurch entsteht, minimiert wird.
Die erzielte Einigung muss vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor die Änderungen gelten. Nach Annahme durch Rat und Parlament muss die englischsprachige Einigung noch in die Sprachen der Union übersetzt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
URLs:
Pressemitteilungen:
Donnerstag, April 30, 2026
Politico berichtet, dass die Trilog-Gespräche zum KI-Digital-Omnibus gestern ergebnislos endeten. Deutschland wollte industrielle Anlagen und Medizinprodukte herausnehmen, was auf starken Widerstand sowohl aus Parlament wie auch diversen anderen Ländern stieß und eine Einigung verhinderte. Ein Zeitpunkt zur Neuaufnahme der Verhandlungen wurde nicht vereinbart. Ob und wann jetzt Änderungen an der Ki-Verordnung kommen, ist damit ungewiß.
Bericht bei Politico: https://www.politico … eal-to-delay-ai-law/
Andere Berichte nennen den 13. May 2026 als Termin für die nächsten Trilog-Verhandlungen, z.B.
Samstag, März 21, 2026
Angesichts der rasch wachsenden Bedenken hinsichtlich der KI und ihrer Auswirkungen haben Gesetzgeber in New York, Kalifornien und anderen Bundesstaaten die Verabschiedung eigener Vorschriften auf Landesebene vorangetrieben.
Führende Vertreter der amerikanischen KI-Branche sprachen sich entschieden gegen diese Maßnahmen der einzelnen Bundesländer ausgesprochen und argumentieren, dass ein “Flickenteppich” aus Gesetzen die Innovation behindern und globalen Konkurrenten wie China einen erheblichen Vorteil im Wettlauf um die Vorherrschaft im Bereich der KI verschaffen würde.
Die Trump-Regierung hat einen Rechtsrahmen für eine einheitliche nationale Strategie inkl. gesetzlicher Regelungen im Bereich der künstlichen Intelligenz vorgelegt. Ziel ist es, einheitliche Sicherheits- und Schutzvorkehrungen für diese noch junge Technologie zu schaffen und gleichzeitig die Bundesstaaten daran zu hindern, eigene KI-Vorschriften zu erlassen. Die Regierung möchte, dass der Kongress diesen Rahmen “in den kommenden Monaten” in einen Gesetzentwurf umsetzt, den Präsident Donald Trump unterzeichnen kann.
Der sechs Punkte umfassende Entwurf sieht im Wesentlichen eine Reihe von Vorschriften für KI-Produkte und -Infrastruktur vor, die von der Einführung neuer Kinderschutzvorschriften bis hin zur Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren und des Energieverbrauchs von KI-Rechenzentren reichen.
Außerdem wird der Kongress aufgefordert, sich mit komplexen Fragen im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums zu befassen. Zudem sollen Vorschriften zu erarbeitet werden, “die verhindern, dass KI-Systeme dazu genutzt werden, rechtmäßige politische Meinungsäußerungen oder kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen oder zu zensieren”.
Das Weiße Haus möchte das Rahmenkonzept “noch in diesem Jahr” gesetzlich verankern und ist überzeugt, dass es dafür parteiübergreifende Unterstützung gewinnen kann – so teilte es Michael Kratsios, Direktor des Büros für Wissenschafts- und Technologiepolitik im Weißen Haus, am Donnerstagabend in einem Interview mit Fox News mit (https://www.foxnews. … ngress-act-this-year).
URLs:
Samstag, März 14, 2026
Der Rat der Europäischen Union einigte sich am Freitag, 13. März 2026 (also einem “Freitag, der 13.”), auf einen Standpunkt zur Vereinfachung der Vorschriften für künstliche Intelligenz entsprechend des Omnibus VII-Vorschlags der EU-Kommission.
Die Kommission schlug vor,
- den Zeitplan für die Anwendung der Vorschriften für KI-Systeme mit hohem Risiko um bis zu 16 Monate anzupassen, sodass die Vorschriften in Kraft treten, sobald die Kommission bestätigt hat, dass die erforderlichen Standards und Instrumente verfügbar sind;
- Änderungen am KI-Gesetz vor, die bestimmte regulatorische Ausnahmen für KMU auch auf kleine bis mittelgroße Unternehmen (SMCs) ausweiten;
- Anforderungen in einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen reduzieren;
- die Möglichkeit zur Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zur Erkennung und Minderung von Verzerrungen erweitern.
All dies und mehr finden Unterstützung im Rat der Europäischen Union.
Der Beschluss des Rates enthält jedoch auch Ergänzungen: KI-Praktiken im Zusammenhang mit der Erstellung von sexuellen und intimen Inhalten ohne Einwilligung oder von Material über sexuellen Kindesmissbrauch sollen verboten werden.
Der Ratstext sieht zudem einen festen Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für risikoreiche Systeme vor: Die neuen Anwendungsdaten wären der 2. Dezember 2027 für eigenständige risikoreiche KI-Systeme und der 2. August 2028 für risikoreiche KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind.
Nach der heutigen Annahme des Mandats durch den Rat wird der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
URL