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Samstag, März 14, 2026

EU-Rat inigt sich auf einen Standpunkt zu KI-Regelungen des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommision

Der Rat der Europäischen Union einigte sich am Freitag, 13. März 2026 (also einem “Freitag, der 13.”), auf einen Standpunkt zur Vereinfachung der Vorschriften für künstliche Intelligenz entsprechend des Omnibus VII-Vorschlags der EU-Kommission.
Die Kommission schlug vor,

  • den Zeitplan für die Anwendung der Vorschriften für KI-Systeme mit hohem Risiko um bis zu 16 Monate anzupassen, sodass die Vorschriften in Kraft treten, sobald die Kommission bestätigt hat, dass die erforderlichen Standards und Instrumente verfügbar sind;
  • Änderungen am KI-Gesetz vor, die bestimmte regulatorische Ausnahmen für KMU auch auf kleine bis mittelgroße Unternehmen (SMCs) ausweiten;
  • Anforderungen in einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen reduzieren;
  • die Möglichkeit zur Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zur Erkennung und Minderung von Verzerrungen erweitern.

All dies und mehr finden Unterstützung im Rat der Europäischen Union.
Der Beschluss des Rates enthält jedoch auch Ergänzungen: KI-Praktiken im Zusammenhang mit der Erstellung von sexuellen und intimen Inhalten ohne Einwilligung oder von Material über sexuellen Kindesmissbrauch sollen verboten werden.
Der Ratstext sieht zudem einen festen Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für risikoreiche Systeme vor: Die neuen Anwendungsdaten wären der 2. Dezember 2027 für eigenständige risikoreiche KI-Systeme und der 2. August 2028 für risikoreiche KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind.
Nach der heutigen Annahme des Mandats durch den Rat wird der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
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