Entsprechend Art.50 Abs. 7 soll das Büro für Künstliche Intelligenz Leitfäden erarbeiten und veröffentlichen, “um die wirksame Umsetzung der Pflichten in Bezug auf die Feststellung und Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte zu erleichtern”. Die EU Kommission erhielt hierzu keinen Auftrag, veröffentlichte am 2026-05-08 trotzdem eine von der Kommission selbst erarbeitete (so die Webseite) Leitlinie im Namen des Büros für Künstliche Intelligenz: Draft Guidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems.
Die Leitlinien sind eine Kommentierungsversion, Kommentierungen können bis 3 Juni abgegeben werden. Der Draft ist nur auf englisch verfügbar. (Siehe Webseite https://digital-stra … gations-under-ai-act)
URLs:
- Webseite der EU-Kommission: https://digital-stra … er-article-50-ai-act
- pdf-Datei des englischsprachigen Drafts: https://ec.europa.eu … tion/document/128275
Kommentierungen können unter https://ec.europa.eu … nner/Art50guidelines abgegeben werden.
