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Mittwoch, Juni 3, 2026

EU-Kommission: Gesetzespaket zur Sträkung der digitalen Souveränität in Europa vorgestellt

Die EU-Kommission stellte heute vor, wie sie sich den Weg in die digitale Souveränität vorstellt. Kern sind zwei Gesetzesvorhaben: der „Chips Act 2.0“ und der „Cloud and AI Development Act“, ergänzt durch eine Open-Source-Strategie:

  • Der CHIPS Act von 2023 (http://data.europa.e … eli/reg/2023/1781/oj) sollte ja zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems führen. Der “Chips Act 2.0“ soll “auf den Stärken Europas, unter anderem bei Mainstream-Chips, aufbauen und Kapazitäten in den modernsten Halbleitertechnologien schaffen, die KI-Anwendungen antreiben”.
  • Der Cloud and AI Development Act (CADA) zielt darauf ab, die Kapazität von Rechenzentren in Europa in den nächsten fünf bis sieben Jahren zu verdreifachen und die Rolle der Strategie „Apply AI“ zu stärken, um deren Einführung voranzutreiben.
  • Die Open-Source-Strategie soll die Entwicklung und bereitstellung von souveränerenfördern und Open-Source-Alternativen in vorrangigen Bereichen wie Cloud, KI, Internet-Technologien, Cybersicherheit und Halbleiter ausbauen. Sie soll zudem den verstärkten Einsatz von Open Source in öffentlichen Verwaltungen durch Beschaffungsrichtlinien und konkrete Leitlinien für Best Practices unterstützen.

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Presseberichte:

Trump unterzeichnet eine E.O. zur Förderung von Innovationen und Sicherheit im Bereich der künstlichen Intelligenz: Natürlich “America First”

US Präsident Trump erließ am 2. Juni 2026 die Executive Order “Promoting advanced Artificial Intelligence Innovation and Security”.

  • Zweck (Abschnitt 1): KI soll weiterentwickelt und gefordert werden, dabei eng mit dem privaten Sektor zusammenarbeiten. Dabei soll eine „America First“-Strategie im Bereich Cybersicherheit vorangetrieben werden.
  • In Abschnitt 2 werden Vorgaben für die US-Administration gemacht: Innerhalb von 30 Tagen nach demn Erlass müssen Ausschuss für nationale Sicherheitssysteme der Cyberabwehr nationaler Sicherheitssysteme, der Kriegsminister, der Minister für innere Sicherheit und der Finanzminister “angemessene und zügige Maßnahmen im Einklang mit dem Zweck dieser Verordnung” ergreifen, d.h. KI-Einsatz im jeweiligen Umfeld fördern. Dadurch werden Behörden wie CISA und NSA direkt mit angesprochen.
  • Abschnitt 3 beschreibt die Einführung des „Secure Frontier“-Modells. Über einen geheimen Benchmarking-Prozess soll die Cyberfähigkeiten von KI-Modellen bewertet werden und ggf. das entsprechende KI-Modell als “Frontier”-Modell eingestuft werden. Der US-Administration muss dann 30 Tage vor der geplanten Freigabe Zugang zu diesen modellen gewährt werden. Weiterhin bestimmen US Adminstration und Hersteller gemeinsam “vertrauenswürdige Partner”, denen nach den 30 tagen Zugang gegeben werden darf. Aber: Keine Bestimmung der E.O. darf so ausgelegt werden, dass sie die Einführung einer obligatorischen staatlichen Lizenz-, Vorabgenehmigungs- oder Zulassungspflicht für die Entwicklung, Veröffentlichung, Freigabe oder Verbreitung neuer KI-Modelle, einschließlich Pioniermodellen” beinhaltet.
  • Abschnitt 4 beinhaltet “Schutz vor kriminellen Akteuren”, worin der Generalstaatsanwalt beauftragt wird, entsprechend vorzugehen.
  • Abschnitt 5 enthält allgemeine Bestimmungen.

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Presseberichte:

Mittwoch, Mai 20, 2026

EU-Kommission: Entwurf von Leitlinien für die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen veröffentlicht

Die EU-Kommission veröffentlichte am 19. Mai 20216 einen Entwurf (Draft): “Leitlinien für die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen”. Laut Presseerklärung sollen die Leitlinien Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sowie die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bei der Bewertung, ob ein KI-System als Hochrisikosystem eingestuft werden sollte, unterstützen. Die Leitlinie enthält die Auslegung der EU-Kommission zu den Regelungen, begleitet von diversen Beispielen, welche die von der KI-Kommission vorgestellte Eingruppierungs-Thematik erläutern soll.
Der Draft der Leitlinien wurde zur allgem,einen kommentierung veröffentlicht, Kommentierungen können bis 23. Juni 2026 eingereicht werden.
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Freitag, Mai 15, 2026

Einsatz von KI zur Aufzeichnung, Transkription oder Erstellung von Zusammenfassungen kann Anwaltsgeheimnis gefährden

Die Ney York Times berichtet darüber, dass ein Rechtsanwalt der Kanzlei Dykema bei virtuellen Konferenzen immer KI-Transkriptionstools abschaltet. Denn für Anwälte birgt die Verwendung eines KI-Bots in Besprechungen jedoch ein erhebliches rechtliches Risiko. Nimmt ein externer KI-Bot an einem Meeting teil und speichert diese Daten extern (und sei es auch nur temporär), könnte dies als Preisgabe von Informationen an einen Dritten gewertet werden, was den Verlust des Attorney-Client Privilege bedeuten kann –wovon auch der Schutz vor einer Offenlegung in Gerichtsprozessen betroffen sein könnte.

Die New York City Bar Association am 22. Dezember 2025 die Stellungnahme “Ethische Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI zur Aufzeichnung, Transkription und Zusammenfassung von Gesprächen mit Mandanten” in welcher im Abschnitt “B. Confidentiality and privilege” angemerkt wird:

Da vieles von den KI-Anbietern und nicht von der Kanzlei kontrolliert wird, sollten Anwälte ihre Mandanten auf die Risiken des Verlusts der Vertraulichkeit und des Anwaltsgeheimnisses hinweisen, besonders wenn – wie weiter unten erläutert – Mandanten ihre eigenen KI-Tools nutzen.

Auch in anderen Bundesstaaten der USA wurde das Problem erkannt. 2Civility verweist darauf, dass entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften in Illinois Anwälte eine angemessene Bewertung von externen KI-Anbietern vornehmen müssen, einschließlich deren Verfahren zur Datenspeicherung, zum Datenzugriff, zur Datenaufbewahrung und zum Modelltraining.
Die American Arbitration Association untersuchte, inwiefern KI-Aufzeichnungstools mit den Aufzeichnungsgesetzen der einzelnen Bundesstaaten, den berufsrechtlichen Vorschriften und dem Anwaltsgeheimnis in Konflikt stehen. Zu den wichtigsten Erkenntnissen gehören:

  • Auf KI basierende Aufzeichnungsplattformen können das Anwaltsgeheimnis gefährden, wenn Gespräche von Drittanbietern gespeichert, weitergegeben oder zum Trainieren von Modellen verwendet werden.
  • Die automatisierte Protokollierung verändert die Bewertung der Vertraulichkeit: Transkription, Zusammenfassung und cloudbasierte Verarbeitung führen zu neuen Risiken, selbst wenn die Aufzeichnung rechtmäßig und einvernehmlich erfolgt.
  • Die Genauigkeit KI-generierter Aufzeichnungen ist nicht neutral: Zusammenfassungen können Nuancen verflachen oder rechtliche Schlussfolgerungen überbewerten, was ein Risiko darstellt, wenn sich Anwälte oder Mandanten ohne sorgfältige Prüfung darauf verlassen.

Auch in Deutschland besteht eine anwaltliche Schweigepflicht § 43a Abs. 2 BRAO, flankiert vom Verbot der unbefugten Offenbarung entsprechend § 203 StGB, sodass auch in Deutschland ein entsprechender Einsatz von KI zu einem Verstoß gegen diese Vorgaben führen kann. Eine entsprechende Kommentierung findet sich in der Zeitschrift Golem.
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Mittwoch, Mai 13, 2026

BSI veröffentlicht G7-Richtlinie zu Software Bill of Materials for AI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte gestern (2026-05-12) eine Presseerklärung, dass die G7-Richtlinie zu Software Bill of Materials for AI veröffentlicht wurde. Diese Leitlinie baut auf der gemeinsamen Vision für SBOMs für KI auf, die die G7-Arbeitsgruppe für Cybersicherheit im Juni 2025 vorgestellte (https://www.bsi.bund … ughts.html?nn=520690) und konkretisiert dieses.
Die G7-Richtlinie u Software Bill of Materials (SBOM) for AI beschreibt, welche Elemente eine Software-Stückliste (Software Bill of Materials, SBOM) für KI mindestens enthalten sollte. Insbesondere soll dadurch die Transparenz und Cybersicherheit entlang der KI-Lieferkette verbessert werden.
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