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Freitag, Mai 15, 2026

Einsatz von KI zur Aufzeichnung, Transkription oder Erstellung von Zusammenfassungen kann Anwaltsgeheimnis gefährden

Die Ney York Times berichtet darüber, dass ein Rechtsanwalt der Kanzlei Dykema bei virtuellen Konferenzen immer KI-Transkriptionstools abschaltet. Denn für Anwälte birgt die Verwendung eines KI-Bots in Besprechungen jedoch ein erhebliches rechtliches Risiko. Nimmt ein externer KI-Bot an einem Meeting teil und speichert diese Daten extern (und sei es auch nur temporär), könnte dies als Preisgabe von Informationen an einen Dritten gewertet werden, was den Verlust des Attorney-Client Privilege bedeuten kann –wovon auch der Schutz vor einer Offenlegung in Gerichtsprozessen betroffen sein könnte.

Die New York City Bar Association am 22. Dezember 2025 die Stellungnahme “Ethische Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI zur Aufzeichnung, Transkription und Zusammenfassung von Gesprächen mit Mandanten” in welcher im Abschnitt “B. Confidentiality and privilege” angemerkt wird:

Da vieles von den KI-Anbietern und nicht von der Kanzlei kontrolliert wird, sollten Anwälte ihre Mandanten auf die Risiken des Verlusts der Vertraulichkeit und des Anwaltsgeheimnisses hinweisen, besonders wenn – wie weiter unten erläutert – Mandanten ihre eigenen KI-Tools nutzen.

Auch in anderen Bundesstaaten der USA wurde das Problem erkannt. 2Civility verweist darauf, dass entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften in Illinois Anwälte eine angemessene Bewertung von externen KI-Anbietern vornehmen müssen, einschließlich deren Verfahren zur Datenspeicherung, zum Datenzugriff, zur Datenaufbewahrung und zum Modelltraining.
Die American Arbitration Association untersuchte, inwiefern KI-Aufzeichnungstools mit den Aufzeichnungsgesetzen der einzelnen Bundesstaaten, den berufsrechtlichen Vorschriften und dem Anwaltsgeheimnis in Konflikt stehen. Zu den wichtigsten Erkenntnissen gehören:

  • Auf KI basierende Aufzeichnungsplattformen können das Anwaltsgeheimnis gefährden, wenn Gespräche von Drittanbietern gespeichert, weitergegeben oder zum Trainieren von Modellen verwendet werden.
  • Die automatisierte Protokollierung verändert die Bewertung der Vertraulichkeit: Transkription, Zusammenfassung und cloudbasierte Verarbeitung führen zu neuen Risiken, selbst wenn die Aufzeichnung rechtmäßig und einvernehmlich erfolgt.
  • Die Genauigkeit KI-generierter Aufzeichnungen ist nicht neutral: Zusammenfassungen können Nuancen verflachen oder rechtliche Schlussfolgerungen überbewerten, was ein Risiko darstellt, wenn sich Anwälte oder Mandanten ohne sorgfältige Prüfung darauf verlassen.

Auch in Deutschland besteht eine anwaltliche Schweigepflicht § 43a Abs. 2 BRAO, flankiert vom Verbot der unbefugten Offenbarung entsprechend § 203 StGB, sodass auch in Deutschland ein entsprechender Einsatz von KI zu einem Verstoß gegen diese Vorgaben führen kann. Eine entsprechende Kommentierung findet sich in der Zeitschrift Golem.
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