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Samstag, Mai 16, 2026

WorldReasonBench : Benchmark überprüft KI-genrierte Videos auf Einhaltung von Physik und Logik

Der Benchmark WorldReasonBench prüft, wie plausibel Videogeneratoren wie Sora 2, Seedance 2.0 oder Veo 3.1 eine Szene gestalten. Die Frage, welche der Benchmark adressiert, lautet: Kann ein Modell ausgehend von einem Anfangszustand und einer Aktion ein zukünftiges Video generieren, dessen Zustandsentwicklung physikalisch, sozial, logisch und informationstechnisch konsistent bleibt?
WorldReasonBench enthält 436 kuratierte Testfälle mit strukturierten Ground-Truth-QA-Annotationen, die vier Dimensionen des Schlussfolgerns und 22 Unterkategorien abdecken. WorldReasonBench beurteilt generierte Videos mit einer an menschlichen Bewertungen angelehnten, zweiteiligen Methodik: Die „Process-aware Reasoning Verification“ nutzt strukturierte QA- und Schlussfolgerungsphasen-Diagnosen, um zeitliche und kausale Fehler zu erkennen, während die „Multi-dimensional Quality Assessment“ die Qualität der Schlussfolgerungen, die zeitliche Konsistenz und die visuelle Ästhetik bewertet, um Rankings und Belohnungsmodelle zu erstellen.
Zusätzlich ist der WorldRewardBench integriert. Dieser Benchmark enthält etwa 6.000 von Experten annotierten Paaren von über 1.400 Videos, der die paarweise und punktweise Bewertung von Belohnungsmodellen abdeckt. Dies bildet eine zusätzliche Basis zur beurteilung der Realitätsnähe der Videos - unabhängig von derem bloßen Erscheinungsbild.
Die Ergebnisse zeigen, dass bei modernen Videogeneratoren eine anhaltende Kluft zwischen visueller Plausibilität und Weltlogik besteht: Videos können überzeugend aussehen, während sie in Bezug auf Dynamik, Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge oder Informationserhaltung versagen. So stimmt beispielsweise bei herabfallenden Gegenständen in einem Video die Kurve des Falls nicht mit den physikalischen Gegebenheiten überein oder Bewegungen sehen zwar gut aus. entsprechen jedoch nicht den mechanischen Vorgaben der jeweiligen Gelenke.

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Presseberichte:

Freitag, Mai 15, 2026

Einsatz von KI zur Aufzeichnung, Transkription oder Erstellung von Zusammenfassungen kann Anwaltsgeheimnis gefährden

Die Ney York Times berichtet darüber, dass ein Rechtsanwalt der Kanzlei Dykema bei virtuellen Konferenzen immer KI-Transkriptionstools abschaltet. Denn für Anwälte birgt die Verwendung eines KI-Bots in Besprechungen jedoch ein erhebliches rechtliches Risiko. Nimmt ein externer KI-Bot an einem Meeting teil und speichert diese Daten extern (und sei es auch nur temporär), könnte dies als Preisgabe von Informationen an einen Dritten gewertet werden, was den Verlust des Attorney-Client Privilege bedeuten kann –wovon auch der Schutz vor einer Offenlegung in Gerichtsprozessen betroffen sein könnte.

Die New York City Bar Association am 22. Dezember 2025 die Stellungnahme “Ethische Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI zur Aufzeichnung, Transkription und Zusammenfassung von Gesprächen mit Mandanten” in welcher im Abschnitt “B. Confidentiality and privilege” angemerkt wird:

Da vieles von den KI-Anbietern und nicht von der Kanzlei kontrolliert wird, sollten Anwälte ihre Mandanten auf die Risiken des Verlusts der Vertraulichkeit und des Anwaltsgeheimnisses hinweisen, besonders wenn – wie weiter unten erläutert – Mandanten ihre eigenen KI-Tools nutzen.

Auch in anderen Bundesstaaten der USA wurde das Problem erkannt. 2Civility verweist darauf, dass entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften in Illinois Anwälte eine angemessene Bewertung von externen KI-Anbietern vornehmen müssen, einschließlich deren Verfahren zur Datenspeicherung, zum Datenzugriff, zur Datenaufbewahrung und zum Modelltraining.
Die American Arbitration Association untersuchte, inwiefern KI-Aufzeichnungstools mit den Aufzeichnungsgesetzen der einzelnen Bundesstaaten, den berufsrechtlichen Vorschriften und dem Anwaltsgeheimnis in Konflikt stehen. Zu den wichtigsten Erkenntnissen gehören:

  • Auf KI basierende Aufzeichnungsplattformen können das Anwaltsgeheimnis gefährden, wenn Gespräche von Drittanbietern gespeichert, weitergegeben oder zum Trainieren von Modellen verwendet werden.
  • Die automatisierte Protokollierung verändert die Bewertung der Vertraulichkeit: Transkription, Zusammenfassung und cloudbasierte Verarbeitung führen zu neuen Risiken, selbst wenn die Aufzeichnung rechtmäßig und einvernehmlich erfolgt.
  • Die Genauigkeit KI-generierter Aufzeichnungen ist nicht neutral: Zusammenfassungen können Nuancen verflachen oder rechtliche Schlussfolgerungen überbewerten, was ein Risiko darstellt, wenn sich Anwälte oder Mandanten ohne sorgfältige Prüfung darauf verlassen.

Auch in Deutschland besteht eine anwaltliche Schweigepflicht § 43a Abs. 2 BRAO, flankiert vom Verbot der unbefugten Offenbarung entsprechend § 203 StGB, sodass auch in Deutschland ein entsprechender Einsatz von KI zu einem Verstoß gegen diese Vorgaben führen kann. Eine entsprechende Kommentierung findet sich in der Zeitschrift Golem.
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Mittwoch, Mai 13, 2026

Anthropic Claude: Erweitertes Angebot für Rechtsbranche

In einer Pressemitteilung von gestern (2026-05-12) teilte Claude mit, dass Anthropic sein KI-Angebot für die Rechtsbranche ausbaute. Es wurden zwölf neue Plugins und 20+ MCP-Konnektoren für seinen Chatbot Claude vorgestellt, die auf Gebiete wie beispielsweise Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder auch Prozessführung zugeschnitten sein sollen.
Claude Cowork kann jetzt von Enterprise-Kunden mit diversen Diensten wie beispielsweise Thomson Reuters’ CoCounsel Legal, DocuSign, Everlaw, dem KI-Rechtsassistenten Harvey oder auch dem Free Law Project verbunden werden. Allerdings sind bei Cowork schon seit längerem Cybersecurity-Probleme bekannt, die anthropic wohl nicht so recht in den griff kriegt. (Siehe beispielsweise Bericht von Prompt Armor unter https://www.promptarmor.com/resources/claude-cowork-exfiltrates-files)
Pressemitteilung unter https://claude.com/b … r-the-legal-industry.

Samstag, Mai 9, 2026

Natural Language Autoencoders liefern unbeaufsichtigte Erklärungen für die Aktivierungen von LLMs

Anthropic stellt in einem Papier vor, wie LLMs die interne “Denkarbeit” in Textform erklären. “Natural Language Autoencoders” (NLAs) sollen eine unüberwachte Methode zur Generierung von Erklärungen in natürlicher Sprache für LLM-Aktivierungen darstellen. Jeder NLA besteht aus zwei LLM-Modulen: Einem Aktivierungsverbalisierer (AV), der eine Aktivierung auf eine Textbeschreibung abbildet, und einem Aktivierungsrekonstruktor (AR), der die Beschreibung wieder auf eine Aktivierung abbildet.
Anthropic nutzte NLAs vor der Bereitstellung von Claude Opus 4.6 zur Identifikation von sicherheitsrelevanten Verhaltensweisen sowie zur Aufdeckung von nicht verbalisierten Bewertungsbewusstsein. Unter Bewertungsbewusstsein versteht Anthropic Fälle, in denen Claude glaubte, dass es bewertet wurde, dies aber nicht mitteilt.
Fazit von Anthropic: NLAs bieten eine praktische Schnittstelle für die Interpretierbarkeit und liefern aussagekräftige Erklärungen in natürlicher Sprache, die Menschen direkt lesen können.
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Presseberichte:

Mittwoch, Mai 6, 2026

KI hilft nicht bei der Medikamentenentdeckung, jedoch im Rest des Prozesses

Im Wall Street Journal berichtete Diogo Rau, Chief Information and Digital Officer beim Pharmnakonzern Eli Lilly, dass ein großer Teil des bisherigen KI-Nutzens in Backoffice-Aufgaben und in der Fertigung, nicht jedoch in bahnbrechenden Forschungsfortschritten liegt Eli Lilly beispielsweise identifizierte per maschinellem Lernen Druck- und Temperaturkombinationen, die den herstellungsprozess verkürzten und die Ausbringungsmenge erhöhten. Aber bei der Entdeckung neuer Medikamente zeigen sich bisher keine Ergebnisse.
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