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Mittwoch, Mai 13, 2026

Betreiber haften für Falschaussagen eines Chatbots

Das OLG Hamm urteilte am 2025-05-12 (Az. 4 UKl 3/25) in einer Unterlassungsklage, welche am 2025-05-23 von der Verbraucherzentrale NRW eingereicht wurde (https://www.verbrauc … sthetify-gmbh-110277). Bei der Klage ging es u. a. um die Frage, wem Falschaussagen eines KI-Chatbots zugerechnet werden.
Laut OLG ist ein Chatbot ein Dritter im Sinne des Gesetzes, weshalb ein Rückgriff auf die Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht ausscheide. Daher tragen die Betreiber des Chatbots die Verantwortung für die Falschangaben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der juristischen Fragen zum Thema KI-Chatbots ließ der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. Der Volltext des Urteils ist noch nicht verfügbar
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