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Freitag, April 10, 2026

KI-Umwandlung von Foto in Comic: Nicht zwingend eine Urheberverletzung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in seinem Beschluss vom 2. April 2026, dass die Umwandlung eines fremden Fotos nicht zwingend auch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das OLG Düsseldorf stützt sich dabei auf ein Urteil des EuGH (verbundene Rechtssachen C-580/23 und C-795/2, Urteil vom 4. Dezember 2025), wonach es auf die wiedererkennbare Übernahme konkreter kreativer Elemente ankommt, nicht jedoch auf den Gesamteindruck.
Das OLG Düsseldorf in Randnummer 36:

Das Ergebnis freier kreativer Entscheidungen des Lichtbildners sind dabei regelmäßig Elemente wie die Wahl des Bildausschnitts, die Perspektive, die Beleuchtung sowie die durch die richtige Komposition von Blende und Belichtungszeit hervortretende Schärfe oder Unschärfe. Nicht schutzfähig sind hingegen das Thema und das Motiv. Ersteres schon deshalb, weil Schutzgegenstand ein konkretes Werk ist und nicht eine bloße Idee. Letzteres, weil das Motiv als solches nicht das Ergebnis einer kreativen Entscheidung der Lichtbildnerin ist.

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