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Mittwoch, März 11, 2026

EU-Parlament: Empfehlungen zum Schutz urheberrechtlich geschützter kreativer Werke vor KI-Nutzung angenommen

Das EU-Parlament verabschiedete am Dienstag, den 10. Mäörz 2026, mit 460 Stimmen bei 71 Gegenstimmen und 88 Enthaltungen eine Reihe von Empfehlungen zum Schutz urheberrechtlich geschützter kreativer Werke vor der Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI). Kernforderung: Um kreative Arbeit innerhalb der EU zu schützen, muss die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte von KI angemessen vergütet werden.
Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, zu prüfen, wie eine Vergütung für die bisherige Nutzung durch KI-Anbieter sichergestellt werden kann. Dabei wird entsprechend Pressemitteilung des EU-Parlaments eine vollständiger Transparenz bei der Nutzung geschützter Inhalte durch genAI gefordert, dass KI-Anbieter und -Nutzer eine detaillierte Liste aller urheberrechtlich geschützten Werke, die zum Trainieren der KI verwendet wurden, sowie detaillierte Aufzeichnungen über Crawling-Aktivitäten bereitstellen. Das Fehlen dieser Angaben könnte als Urheberrechtsverletzung angesehen werden und rechtliche Konsequenzen für KI-Anbieter und -Anwender nach sich ziehen.
Die Abgeordneten des EU-Parlaments lehnen allerdings Vorschläge ab, bei denen KI-Anbieter eine globale Lizenz für das Training ihrer Modelle generativer KI gegen eine Pauschalzahlung erhalten; dies wird also nicht die Lösung sein, die das EU-Parlament präsentieren sollte.

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