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Sonntag, November 23, 2025

Rechtsanwälte müssen mithilfe von KI verfasste Schriftsätze sorgfältig prüfen

KG Berlin urteilte (Entscheidung vom 20. November 2025, Az. 17 WF 144/25) über in anwaltlichen Schriftsätzen enthaltene und von KI erfundenen Rechtsprechungszitaten. Der Leitsatz daraus:

Rechtsanwälte sind gehalten, mithilfe von KI verfasste Schriftsätze zu prüfen, insbesondere darauf, ob darin enthaltene Rechtsprechungszitate Ergebnis einer “fantasierenden” KI sind.

Randnummer 8 beinhaltet passend zum Leitsatz die Aussage: Ein Rechtsanwalt sei sowohl aufgrund des Mandatsverhältnisses als auch als Organ der Rechtspflege verpflichtet, Schriftsätze, die offensichtlich mithilfe von KI verfasst wurden sowie von dieser eingefügten Zitate, zu überprüfen.
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