Logo

Donnerstag, November 6, 2025

Bei Bilderzeugung Urheberrechtsverletzung erst durch Promting

Vor 2 Tagen urteilte der UK High Court in der Sache “Getty Images -v- Stability AI” (Neutral Citation Number: [2025] EWHC 2863 (Ch)).
Das Gericht betont zwar die grundlegende Relevanz des Falls für das Spannungsfeld zwischen Urheberrechtsschutz und der Entwicklung generativer KI, entscheidet jedoch nur über die konkret verbliebenen Rechtsfragen, nicht über abstrakte politische Grundsatzfragen.
Im konkreten Fall prüfte das Gericht u.a., ob Stability AI für von Nutzern erzeugte Inhalte verantwortlich ist. (Hinweis: Stability A ge nerierte manchmal Bilder mit Wasserzeichen wie „Getty Images“ oder „iStock“.) Stability AI argumentierte vor Gericht erfolgreich, dass etwaige markenähnliche Ergebnisse nicht ihrer eigenen geschäftlichen Benutzung, sondern dem Handeln Dritter zuzurechnen seien. D.h., für evtl. Urheberrechtsverstöße sind Dritte mit ihren Prompts verantwortlich, nicht aber der Modell-Hersteller.
Urteil basiert natürlich auf UK-Recht, aber die Auslegung bzgl. Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzung könnte ja auch für uns von Interesse sein.

Kommentierung z.B. bei